
Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung und was übernimmt die Krankenkasse?
Seit dem 01.01. 2004 besteht ein neues Gesetz im Gesundheitswesen (Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz).
Dieses regelt die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei werden bestehende Zahn- und Kieferfelhlstellungen in so genannte "Kieferorthopädische Indikationsgruppen" (KIG 1-5) eingeteilt.
Vorhandene Fehlstellungen werden genau vermessen und in eine Tabelle eingestuft.
Liegt ein Bedarfsgrad von 1-2 vor, bezahlt die Krankenkasse nicht; dies heißt aber nicht, dass aus medizinischer Sicht keine Behandlung erforderlich ist!
Bei Bedarfsgrad 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Wenn die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) selber tragen. Bei erfolgreichem und planmäßigem Abschluss sowie guter Mitarbeit des Patienten wird der Eigenanteil nach der Behandlung zurückerstattet.
